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Basel II

Basel II

"Wo Informationen fehlen, wachsen die Gerüchte"

Alberto Moravia

 

Basel II steht stellvertretend für die "Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung". Sie wurde 2004 vom Basler Ausschuss (Ausschuss der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Nationen) veröffentlicht und tritt Ende 2006 in der EU in Kraft. 

 



Das Rahmenwerk von Basel II setzt sich aus drei Säulen zusammen.

 

  • Durch die Mindestkapitalanforderungen werden die Risiken einer Bank bei der Bemessung ihrer Eigenkaptitalausstattung geregelt. Wie schon bisher wird hierzu der Kapitalkoeffizient (Minimum 8 %) ermittelt. Hierbei fließt, im Gegensatz zu früher, neben dem Marktrisiko auch das operationelle Risiko ein.
  • Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess überwacht, durchgeführt von den jeweiligen nationalen Bankenaufsichtsgremien, die Einhaltung der Richtlinien und Anforderungen durch die Finanzdienstleistungsunternehmen.
  • Die erweiterte Offenlegung soll die Transparenz erhöhen und stellt Anforderungen an ein wirksames Risikomanagement der Kreditinstitute. Die Transparenzvorgaben untergliedern sich in: Anwendung der Eigenkapitalvorschriften, Ausstattung und Struktur des Eigenkapitals sowie eine quantitative und qualitative Darstellung der jeweiligen Risiken.

 

Ergänzende Informationen:


Rahmenvereinbarung zur Basler Eigenkapitalempfehlung

Informationen der Deutschen Bundesbank zur nationalen Umsetzung


 

Unsere Beratungsdienstleistungen:

 

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