Basel II
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"Wo Informationen fehlen, wachsen die Gerüchte"
Alberto Moravia
Basel II steht stellvertretend für die "Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung". Sie wurde 2004 vom Basler Ausschuss (Ausschuss der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Nationen) veröffentlicht und tritt Ende 2006 in der EU in Kraft.
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Das Rahmenwerk von Basel II setzt sich aus drei Säulen zusammen.
- Durch die Mindestkapitalanforderungen werden die Risiken einer Bank bei der Bemessung ihrer Eigenkaptitalausstattung geregelt. Wie schon bisher wird hierzu der Kapitalkoeffizient (Minimum 8 %) ermittelt. Hierbei fließt, im Gegensatz zu früher, neben dem Marktrisiko auch das operationelle Risiko ein.
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Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess überwacht, durchgeführt von den jeweiligen nationalen Bankenaufsichtsgremien, die Einhaltung der Richtlinien und Anforderungen durch die Finanzdienstleistungsunternehmen.
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Die erweiterte Offenlegung soll die Transparenz erhöhen und stellt Anforderungen an ein wirksames Risikomanagement der Kreditinstitute. Die Transparenzvorgaben untergliedern sich in: Anwendung der Eigenkapitalvorschriften, Ausstattung und Struktur des Eigenkapitals sowie eine quantitative und qualitative Darstellung der jeweiligen Risiken.
Ergänzende Informationen:
Rahmenvereinbarung zur Basler Eigenkapitalempfehlung
Informationen der Deutschen Bundesbank zur nationalen Umsetzung
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